Freie Waffen

Softair & Luftdruckwaffen ab 18 Jahre

Auf Softair- & Luftdruckwaffen die mit einem „F“ im Fünfeck gekennzeichnet sind, ist die für Luftdruck-, Federdruck- und CO² Waffen geltende, gesetzliche Regelung anzuwenden: Kauf und Besitz entsprechender Softair- & Luftdruckwaffen sind frei ab 18 Jahre. Das Führen einer solchen Waffe in der Öffentlichkeit ist ohne Waffenschein nicht zugelassen und wird als Straftat behandelt. Das Schießen mit solchen Waffen außerhalb von Schießstätten ist eine Ordnungswidrigkeit gem. § 53 Abs. 1 Nr. 3 WaffG, außer es erfolgt auf einem befriedeten (abgesperrten) Besitztum mit Zustimmung des Eigentümers und die Geschosse können den abgesperrten Bereich nicht verlassen.

Softair ohne Altersbeschränkung

Für Softair mit einer Bewegungsenergie unter 0,08 Joule (sog. Freie Softair ) gilt: Der Erwerb dieser Spielzeugpistolen ist ohne Altersbegrenzung frei. Das Schießen muss sich aber auf das befriedete Besitztum mit Erlaubnis des Eigentümers beschränken. Die Pistole unterliegt nicht dem Waffengesetz, da die Leistung weniger als 0,08 Joule beträgt.

Softair -Frei ab 14 Jahren

Bis zu einer Angleichung des Waffenrechts wurde die Energiegrenze für Schusswaffen, die zum Spiel bestimmt sind im Sinne der Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Nr. 1 zu § 2 Abs. 4 des WaffG auf 0,5 Joule festgelegt. Dies bedeutet, dass Federdruck-Pistolen und -Gewehre sowie elektrische Automatik Pistolen mit einer Energie von max. 0,5 Joule von Jugendlichen ab 14 Jahren erworben werden dürfen. Das Schiessen muss sich aber auf das befriedete Besitztum mit Erlaubnis des Eigentümers beschränken. Die Pistole unterliegt nicht dem Waffengesetz, da die Leistung max. 0,5 Joule beträgt. Die „F“ Kennzeichnung für diese Waffen mit einer max. Energie von 0,5 Joule ist hinfällig. Alle Softair & Luftdruckwaffen dürfen in der Öffentlichkeit nicht geführt werden!

Schreckschusswaffen Frei ab 18 Jahre

Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen müssen das sogenannte „PTB-Zeichen“ tragen, um erlaubnisfrei zu sein. Dies bedeutet, dass ihre Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt mit Sitz in Braunschweig geprüft und zugelassen worden sind. Das führen dieser Waffen ist nur mit einem kleinen Waffenschein erlaubt. Dieser ist vorher bei der Behörde zu beantragen. Der Verkauf und der Besitz ist frei ab 18 Jahren.

Teleskopschlagstock frei ab 18 Jahren

Elektroschocker frei ab 18 Jahren

Pfefferspray frei ab 14 Jahren

Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen müssen das sogenannte „PTB-Zeichen“ tragen, um erlaubnisfrei zu sein. Dies bedeutet, dass ihre Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt mit Sitz in Braunschweig geprüft und zugelassen worden sind. Trägt eine SRS-Waffe dieses Zeichen nicht, so ist sie WBK-pflichtig. Das führen dieser Waffen ist nur mit einem kleinen Waffenschein erlaubt. Dieser ist vorher bei der Behörde zu beantragen. Der Verkauf und der Besitz ist frei ab 18 Jahren.

Bogenschießen ohne Altersbeschränkung

Seit einigen Jahren gewinnt das traditionelle Bogenschießen mit Bögen, an denen keinerlei technisches Zubehör angebracht ist, an Beliebtheit. (Langbogen , Reiterbogen).

Bei uns erhalten Sie Freizeit-Sportbögen für Kinder und Junioren, Langbögen und sportliche Take Down Bögen für Jugendliche und Erwachsene. Pfeile aus Holz, Alu und Carbon erhältlich.

Darts

Der Dartsport entstand vermutlich im 19. Jahrhundert. Das Mutterland des Dartsports ist laut verschieden Aufzeichnungen England. Wir bieten an elektronische Dartscheiben, Wettkampfscheiben mit Metallspinne, Darts, Spitzen, Barrels, Shafts, Flights und verschiedenes Zubehör.

Wir führen die Produkte der folgenden Firmen

 

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